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Taschengeld

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Taschengeld Artikel

Taschengeld ist ein Geldbetrag, der Kindern und Jugendlichen regelmäßig von ihren Erziehungsberechtigten (z.B: Eltern) zur freien Verfügung überlassen wird.

Das Taschengeld dient vor allem dazu, dem Kind oder Jugendlichen schrittweise den selbstständigen Umgang mit Geld und Kaufvorgängen beizubringen. Es wird meist regelmäßig wiederkehrend für eine Woche oder einen Monat ausgezahlt, was es von anderweitigen monetären Belohnungen, z.B. für besondere oder besonders gute Leistungen unterscheidet. Die Höhe richtet sich stark nach der jeweiligen finanziellen Lage und Einstellung der Erziehungsberechtigten. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Taschengeld.

In Deutschland sind Kinder und Jugendliche nach § 110 BGB eingeschränkt geschäftsfähig, sie können in dem Umfang des ihnen zu freien Verfügung gestellten Geldes Verträge abschließen.

Die lokalen Jugendämter bieten in der Regel eine Tabelle mit Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes bei verschiedenen Altersgruppen an.

Umgangssprachlich genannt der Begriff auch allgemein ein kleines Einkommen ("Er verdient nicht mehr als ein Taschengeld.").

Buch-Tipp: Der Kleine Finanzcoach "Es ist nie zu früh" Jugendliche und Finanzen - Schüler Der Kleine Finanzcoach "ES IST NIE ZU FRÜH" Der Kleine Finanzcoach ist ein neutraler Ratgeber, der die junge Generation direkt anspricht. Ein interaktives Buch, das zu dem Mitmachen animiert und zu dem Schmökern verführt. Es vermittelt das Wissen, das die jungen Leute als erwachsene und eigenverantwortliche Verbraucher benötigen. Ein erster Ratgeber...

Weblinks

  • § 110 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__110.html)


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